Reiserechtsschutz abschließen

Wer im Urlaub keine böse Überraschung erleben möchte, der sollte vorher einige Maßnahmen ergreifen, damit der Urlaub in jedem Fall nicht zu einer kompletten Katastrophe wird. Man wünscht es sich und seiner Familie natürlich nicht, aber dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Urlaub gebucht wird, und die gebuchten Leistungen vom Reiseanbieter im Urlaubsort selbst nicht gelten. Gerade wenn die Koffer gepackt sind und man durch die Versprechen der Reiseanbieter das Urlaubsparadies vor Augen hat, ist die Enttäuschung umso größer, wenn man im vermeintlichen Urlaubsparadies feststellt, dass die Leistungen nicht in der Art und Weise angeboten werden, wie sie zuvor beschrieben wurden.

Die Versicherungsgesellschaft springt in solchen Fällen ein. Hat der Urlauber einen Reiserechtsschutz abgeschlossen, bekommt er von dieser Seite Hilfe.

Was bringt der Reiserechtsschutz?

Wer solch einen Reiserechtsschutz besitzt, der erhält in allen Ländern Europas, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf Madeira und den Kanarischen Inseln einen Versicherungsschutz. In all diesen Ländern besteht, in der Regel für 6 Wochen, oder über einen anderen vorher festgelegten Zeitraum, uneingeschränkter Reiserechtsschutz. Sollte es also im Urlaub wie oben beschrieben zu derartigen Abweichungen zwischen gebuchtem Urlaub und tatsächlichem Urlaub geben, kann der Urlauber den Reiseveranstalter auf Schadensersatz verklagen. Dies führt meist dazu, dass der Reisepreis entsprechend gemindert wird.

Wer einen Reiserechtsschutz abschließen will, hat im Grunde zwei Möglichkeiten. Wer privat nur wenige Male oder sogar nur einmal im Jahr, verreist, der kann einen kurzfristigen Rechtsschutz abschließen, der genau der Dauer des Urlaubes entspricht. Urlauber, die dagegen mehrmals im Jahr, und sei es nur über das Wochenende, verreisen, sollten einen Reiserechtsschutz über das ganze Jahr abschließen.

Sollte der Reiserechtsschutz für Länder abgeschlossen werden, die nicht in die europäische Regelung fallen, gilt, dass private Reisen weltweit bis zu einer Dauer von 45 Tagen versicherbar sind. Alles, was darüber hinaus geht, bedarf eines gesonderten Schutzes!

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Roberto am 25. Januar 2012 in Reisen

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